Nationalratswahlen 2024

                                                                                                                                                                 Wien, im Juli 2024

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Ausland!
Am 29. September 2024 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können unter den nachfolgenden Voraussetzungen mittels Briefwahl an der Nationalratswahl teilnehmen:

1) Sie haben spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollendet.
2) Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
3) Sie sind am Stichtag, 9. Juli 2024, in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde mit aktueller Adresse eingetragen.

Falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) abgelaufen ist, können Sie bis spätestens 8. August 2024 einen Antrag auf (Wieder-)Eintragung in die Evidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Nationalratswahl 2024 stellen.

Der Antrag ist ehestmöglich bei der jeweils zuständigen österreichischen Gemeinde zu stellen (in Wien bei der Magistratsabteilung 62, wahl@ma62.wien.gv.at).Das Wählerevidenz-Antragsformular samt Ausfüllanleitung mit Erläuterungen, welche Gemeinde für Sie zuständig ist, finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums. Bitte machen Sie auf dem Formular im Feld 2 neben „Wählerevidenz“ und neben „Europa-Wählerevidenz“ ein Kreuz. Dann können sie sowohl an bundesweiten Wahlen als auch an Europawahlen teilnehmen.
Auf dem Formular können Sie im Feld 17 gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für maximal 10 Jahre beantragen.


Wichtig: Bei Adressänderungen müssen Sie der zuständigen Gemeinde Ihre aktuelle Adresse für die Wahlkartenzusendung mitteilen. Erfolgt bei einem Wahlkartenabo aufgrund einer falschen Adresse eine Fehlzustellung der Wahlkarte, kann dies dazu führen, dass Sie Ihr Wahlrecht für die Nationalratswahl nicht ausüben können. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.


AUSSTELLUNG DER WAHLKARTE FÜR DIE BRIEFWAHL
Bei aufrechtem Wahlkartenabo ist kein Wahlkartenantrag erforderlich; die Zusendung der Wahlkarte erfolgt automatisch.
Nur falls kein aufrechtes Wahlkartenabo besteht, sollten Sie Ihre Wahlkarte ehestmöglich bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der
Antragstellung per E-Mail oder Telefax mittlerweile auch eine einfach und rasch durchführbare Onlinebeantragung, zum Teil auch auf ihren Webseiten.


Die Beantragung einer Wahlkarte ist auch über die App https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreich.gv.at/faq/app_digitales_amt.html möglich, für die eine qualifizierte elektronische Signatur („ID Austria“) und ein Smartphone benötigt werden. Mit der ID Austria können Sie durch eine sogenannte „Selbstauskunft“ auch ihre Eintragung in die Wählerevidenz bzw. in das Wählerverzeichnis abfragen. Ebenso können Sie damit eruieren, ob eine Wahlkarte ausgestellt wurde oder bereits wieder bei einer Behörde eingelangt ist.
Der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden wird voraussichtlich ab Anfang September 2024 erfolgen. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.


STIMMABGABE UND RÜCKSENDUNG DER WAHLKARTEN AN DIE WAHLBEHÖRDE
Bei der Nationalratswahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Zusätzlich können bei der gewählten Partei auch Vorzugsstimmen vergeben werden (auf insgesamt drei Ebenen jeweils eine Vorzugsstimme). Ausführliche Erläuterungen hierzu werden durch die zuständige Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte übermittelt.


Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich und empfehlenswert. Ihre Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens 29. September 2024 (Wahltag) um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.


Ausführliche Erläuterungen zu den häufigsten relevanten Wahlfragen für Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Außenministeriums. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/nationalratswahl-2024


Für weitere Fragen stehen Ihnen auch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gerne zur Verfügung.